Mietzinsbeihilfe

Hohe Miete?

Bei geringem Einkommen und hoher Miete beantragen Sie Mietzinsbeihilfe bei ihrem Gemeindeamt.

 

Seit 01.06.2023 gelten neue Richtlinien bezüglich der Mietzins- und Anuitätenbeihilfe:

Voraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • oder gleichgestellt
  • seit zwei Jahren den Hauptwohnsitz in der Gemeinde
  • oder insgesamt 15 Jahre in dieser Gemeinde gemeldet sein