Achtung – Seite in Überarbeitung!
Mit 01.01.2026 und 01.07.2026 sind umfassende Novellen der Tiroler Mindestsicherung in Kraft getreten, die zahlreiche Änderungen mit sich bringen.
Die Seite mindestsicherungtirol.at befindet sich daher in Überarbeitung. Wesentliche Teile der Seite sind im Moment nicht auf dem aktuellen Stand und wurden daher deaktiviert, der Rest bleibt weitgehend gültig – ohne Gewähr.
Wir bemühen uns um eine baldige Aktualisierung, warten aber selbst noch auf die Konkretisierung der neuen Regelungen und des Vollzugs durch den Gesetzgeber.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Ausschluss von subsidiär Schutzberechtigten – sie können künftig unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Grundversorgung beantragen (Lebensunterhalt, Versicherung, Heimplatz – Details finde sich ⇒hier.)
- Ausschluss von Menschen aus Drittstaaten, die kürzer als 5 Jahre rechtmäßig und tatsächlich in Österreich leben.
davon ausgenommen sind:
– Asylberechtigte Menschen – sie sind weiterhin anspruchsberechtigt.
– EU / EWR Bürger:innen ohne Daueraufenthalt sind weiterhin anspruchsberechtigt unter bestimmten Voraussetzungen (LINK EU / EWR).
- Die Höhe der Mindestsicherung wird zukünftig völlig neu berechnet.
Wer wieviel erhält hängt weiterhin von den eigenen Mitteln und den Wohn- und Lebensverhältnissen ab. Wir bemühen uns um eine baldige verständliche Darstellung, wie künftig ein Anspruch auf Mindestsicherung berechnet wird.
Für Details muss bis dahin auf den leider uneindeutigen ⇒ Gesetzestext verwiesen werden.
- Kürzungen der Mindestsicherung werden künftig bis zu 100 Prozent möglich sein und selbst die Wohnkosten umfassen, wenn Auflagen der Behörden nicht erfüllt werden.
Für eine individuelle Beratung zu den Änderungen wird die Kontaktaufnahme mit einer ⇒ Beratungsstelle empfohlen.
Weitere Informationen zu den Änderungen und Auswirkungen der Novelle können folgender ⇒ Präsentation des Bündnis gegen Armut und Wohnungsnot entnommen werden.
ACHTUNG! Die Tiroler Landesregierung hat eine Verschlechterung der Tiroler Mindestsicherung ab 2026 angekündigt!
Ab 01.01.2026:
- Ausschluss von subsidiär Schutzberechtigten aus der Mindestsicherung –
Überführung in die Grundversorgung – Details und Übergangsbestimmungen finden sich ⇒ hier
Ab Mitte 2026:
- Ausschluss von weiteren Drittstaatsangehörigen (ausgenommen Asylberechtigte und
Aufenthaltsverfestigte sowie Menschen aus dem EWR-Raum) - Weniger Geld für Mehr-Personen-Haushalte
- Mindestsicherung kann um 100% gekürzt werden (sogar Wohnkosten)
- Verbesserung für Menschen mit Behinderung und Pensionist:innen mit
Ausgleichszulage
Weitere Details zu den Änderungen ab Mitte 2026 sind noch nicht bekannt.