Schritte 1–5

Hier wird in 20 Schritten erklärt, wie Sie einen Antrag auf Mindestsicherung stellen.

1 Was ist Mindestsicherung?

Die Mindestsicherung ist kein fixer Betrag wie z. B. die Familienbeihilfe. Die Mindestsicherung soll garantieren, dass Ihnen ein bestimmter Betrag (= Mindestsatz) monatlich für Ihren Lebensunterhalt bleibt.

Berechnung

2 Lebensunterhalt

Sie nehmen die Ihnen zustehenden Unterstützungen bereits in Anspruch
(z. B. Mietzinsbeihilfe, Arbeitslosenunterstützung).

  • Trotzdem reicht Ihr monatliches Einkommen für den Lebensunterhalt nicht aus?
    (z. B. Lohn, Pension …)
  • Sie können die Miete nicht mehr bezahlen?

3 Größere Ausgaben

Es stehen Ihnen größere Ausgaben bevor?

Ausgaben für …

  • Anmietung einer Wohnung
  • Ausstattung Ihrer Wohnung
  • Hausrat (Geschirr, Bettwäsche …)
  • Reparaturen in der Wohnung

4 Ersparnisse

  • Ersparnisse bis zu einem Betrag von € 5.779,20 dürfen nicht  berücksichtigt werden.
  • Wenn Sie Unterstützung für eine Anmietung benötigen, werden Ersparnisse über den Betrag von € 2.311,68 herangezogen.
  • Auch mit den Ihnen zustehenden Unterstützungen reicht das Geld nicht (z. B. Mietzinsbeihilfe, Arbeitslosenunterstützung).

5 Anspruch

  • Nehmen Sie sich eine Stunde Zeit.
  • Stellen Sie fest, ob Sie Anspruch auf Mindestsicherung haben.
  • Schreiben Sie einen Antrag auf Mindestsicherung.
  • Reichen Sie ihn bei der Bezirkshauptmannschaft (in Innsbruck beim Sozialamt) oder bei Ihrem Gemeindeamt ein.

Achtung!

Seit 01. Juli 2017 nimmt das Arbeitsmarktservice Ihren Antrag nicht mehr entgegen.