Schritte 16–20

16 Antrag einreichen

Kopieren Sie Ihre Unterlagen (Belege und Antrag).

17 Wo geben Sie den Antrag ab?

Sie können Ihren Antrag auf Mindestsicherung bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft oder bei Ihrem Gemeindeamt abgeben.

Adressen der Bezirkshauptmannschaften

In Innsbruck reichen Sie Ihren Antrag beim Sozialamt (Ing.-Etzel-Straße 5) ein.

18 Unterlagen

Ihre Angaben und Berechnungen (Einnahmen-Ausgaben) werden überprüft.

Je besser Sie Ihre Notlage beschreiben und belegen, je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller kann Ihr Antrag bearbeitet werden.

19 Schriftlicher Bescheid!

Bestehen Sie auf einen schriftlichen Bescheid. Sie haben das Recht darauf! Der Bescheid muss folgende Angaben enthalten:

  • Begründung für die Entscheidung (auch eine Ablehnung Ihres Antrags muss schriftlich begründet sein!)
  • Wieviel Mindestsicherung erhalten Sie
  • Wofür erhalten Sie Mindestsicherung (Miete, Lebensunterhalt)
  • Ab wann erhalten Sie Mindestsicherung
  • Wie lange erhalten Sie Mindestsicherung

Achtung! Die Behörde hat längstens drei Monate Zeit, um über Ihren Antrag auf Mindestsicherung zu entscheiden. Erhalten Sie nach Ablauf dieser Zeit keinen Bescheid, wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle.

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Hinweis: Die Behörde ist verpflichtet, einen Antrag entgegen zu nehmen. Wenn der Antrag unvollständig ist, muss er dennoch entgegengenommen werden. Allerdings kann es zu Ihrem Nachteil sein, wenn der Behörde wichtige Unterlagen fehlen, die den Anspruch belegen.

Aber: Zur Wahrung von Ansprüchen kann es ratsam sein, einen unvollständigen Antrag abzugeben und die entsprechenden Unterlagen nachzureichen. Der Anspruch besteht ab dem Datum der Einbringung – unabhängig von der Vollständigkeit.

20 Antrag abgelehnt

Sie können gegen eine schriftliche Ablehnung Ihres Antrags innerhalb von vier Wochen beim Landesverwaltungsgericht eine Beschwerde einlegen.

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