Schritte 6–10

6 Welche Einkünfte zählen?

Listen Sie die Einkünfte auf, die für die Berechnung der Mindestsicherung notwendig sind:

  • Lohn/Gehalt
  • Pension
  • Arbeitslosengeld
  • Notstandshilfe
  • Krankengeld
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Mietzinsbeihilfe
  • Wohnbeihilfe
  • Unfallrente
  • Unterhaltszahlungen
  • Kontoumsatzliste der letzten 3 Monate
  • Identitätsnachweis (z. B. Pass, Personalausweis)

7 Welche Ausgaben zählen?

Listen Sie Ihre Ausgaben auf; für die Mindestsicherung zählen nur die hier angeführten Ausgaben:

  • Miete
  • Betriebskosten
  • Heizkosten
  • Regelmäßige Ausgaben aufgrund einer Krankheit
  • Schuldenrückzahlungen für Miete und Wohnungsausstattung
  • Zahlungen, die exekutiert werden
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • erstmalige Wohnungsausstattung

Folgende Ausgaben dürfen Sie nicht mitrechnen:

  • Strom (außer Strom für Heizung)
  • Telefon
  • Schulden

Achtung!

Für nachgewiesene Ausgaben von Miete, Betriebs- und Heizkosten hat die Landesregierung per Verordnung nach Bezirken und Personenanzahl gestaffelte Höchstgrenzen festgelegt. Bis zu diesem Höchstbetrag, kann Ihnen eine Unterstützung für Miete, Betriebs-und Heizkosten gewährt werden. Den Maximalbetrag, den Sie für Miete als Ausgaben geltend machen können, finden Sie hier: Höchstbeträge für Wohnkosten.

Wenn ihre tatsächlichen Wohnkosten die vom Amt gewährte Hilfe übersteigen, müssen Sie den Unterschied von tatsächlicher Miete und gewährter Unterstützung für Miete von ihrem Lebensunterhalt zuzahlen.

8 Berechnung des Einkommens

Berechnen Sie Ihr monatliches Einkommen.

Zum Beispiel:

Lohn mal 14 geteilt durch 12 550 €
Mietzinsbeihilfe 250 €
Summe 800 €

Zum Einkommen zählen:

  • Arbeitslosengeld
  • Monatslohn
  • Pension
  • Krankengeld
  • Unfallrente
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Unterhalt
  • Alimente

9 Berechnung der Ausgaben

Miete, Betriebs und-Heizkosten werden nur bis zum festgelegten Höchstsatz für ihren Bezirk und ihre Haushaltsgröße berücksichtigt.

Berechnen Sie Ihre monatlichen Ausgaben – zum Beispiel:

  • Miete
  • Betriebs- und Heizkosten
  • alle Zahlungen, die exekutiert werden
  • Bei Lebensgemeinschaften und Ehen werden Unterhaltszahlungen der PartnerIn an Dritte bei der Berechnung der Mindestsicherung berücksichtigt.

Ausgaben, die nicht zählen

Folgende Kosten dürfen Sie nicht mitrechnen:

  • Strom (außer Strom für Heizung)
  • Ausgaben für Lebensmittel
  • Hygieneartikel
  • laufend benötigter Hausrat etc.

10 Einkommen minus Ausgaben

Ziehen Sie die Ausgaben von Ihren Einnahmen ab. Wenn Ihnen zum Leben im Monat weniger als der Mindestsatz bleibt, haben Sie Anspruch auf Mindestsicherung.

Wie berechne ich meinen Anspruch?

Die Mindestsätze