Antrag abgelehnt

Fall 1

Sie erhalten einen Bescheid, in dem steht, dass Ihrem Antrag »vollinhaltlich stattgegeben wurde«, aber Sie erhalten nicht die Mindestsicherung, die Sie beantragt haben.

Was kann ich tun?

Nehmen Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt auf, um zu klären, ob es sich um einen Irrtum handelt.

Wenn die Behörde bei ihrer Entscheidung bleibt, können Sie innerhalb von 4 Wochen gegen den Bescheid eine Beschwerde einbringen. Musterbeschwerde

Fall 2

Sie erhalten einen Bescheid, in dem steht, dass Sie keine oder weniger Mindestsicherung als beantragt erhalten. Lesen Sie die Begründung im Bescheid.

Was kann ich tun?

Wenn Sie

  • die Begründung nicht nachvollziehen können oder
  • mit der Entscheidung nicht einverstanden sind,

können Sie innerhalb von 4 Wochen schriftlich gegen den Bescheid eine Beschwerde einbringen.

Wenden Sie sich unbedingt an eine Beratungsstelle, da Sie Ihre Beschwerde inhaltlich begründen müssen.

Fall 3

Die Behörde hat unverzüglich, allerdings längstens drei Monate Zeit, über Ihren Antrag zu entscheiden. Die Behörde hat nach Ablauf dieser drei Monate nicht über Ihren Antrag entschieden.

Was kann ich tun?

Sie haben die Möglichkeit, nach Ablauf dieser Frist ein Rechtsmittel (Säumnisbeschwerde) einzulegen.

Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.

Musterbeschwerde Fall 1

Unbedingt per Fax oder eingeschrieben senden

Ihre Adresse

Veronika Mustermann
Musterstraße 8
6020 Innsbruck

Adresse der Behörde, die den Bescheid ausgestellt hat

An das
Stadtmagistrat Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 5
6020 Innsbruck

Innsbruck, 17. 01. 2024

Geschäftszahl angeben!

Mindestsicherungsbescheid V-XXXXX/1/1

Begründung Ihrer Beschwerde

Ich erhebe gegen den Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 10.01.2024 binnen offener Frist Beschwerde und begründe diese wie folgt:

Ich habe am 03.01.2023 Mindestsicherung zur Sicherung meines Lebensunterhaltes in der Höhe des Mindestsatzes für Alleinstehende von € 866,88 beantragt. Mit dem Bescheid vom 10.01.2024 wurde mir jedoch nur Mindestsicherung in der Höhe von € 350,– gewährt. Eine Begründung dafür fehlt.

Antrag auf Abänderung des Bescheids

Ich beantrage daher, da ich ansonsten über kein eigenes Einkommen verfüge, den Bescheid dahingehend abzuändern, dass der beantragte Mindestsatz für Alleinstehende gewährt wird und der Differenzbetrag zur Auszahlung kommt.

Unterschrift, Datum

Veronika Mustermann
Innsbruck, am 17. 01. 2024

Kopie nicht vergessen

Kopieren Sie unbedingt Ihren Antrag und Ihre Unterlagen!