Was enthält der Bescheid?
Mündlicher Bescheid
Verlangen Sie immer einen schriftlichen Bescheid. Sie haben ein Recht darauf!
Der Bescheid muss folgende Angaben enthalten:
Ihnen wird Ihr Anspruch auf Mindestsicherung mündlich mitgeteilt.
Verlangen Sie einen schriftlichen Bescheid!
Sie haben ein Recht auf einen schriftlichen Bescheid.
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