Der Bescheid

Verlangen Sie immer einen schriftlichen Bescheid. Sie haben ein Recht darauf!

Was enthält der Bescheid?

Der Bescheid muss folgende Angaben enthalten:

  • Begründung für die Entscheidung
  • Wieviel Mindestsicherung Sie erhalten
  • Wofür Sie Mindestsicherung erhalten (z. B. Lebensunterhalt, Miete)
  • Ab wann Sie Mindestsicherung erhalten
  • Wie lange Sie Mindestsicherung erhalten

Mündlicher Bescheid

Ihnen wird Ihr Anspruch auf Mindestsicherung mündlich mitgeteilt.

Verlangen Sie einen schriftlichen Bescheid!

Sie haben ein Recht auf einen schriftlichen Bescheid.