Nachweis der Ausgaben
- Mietvertrag und Bestätigung der Miethöhe
- Bestätigung über exekutierbaren Unterhalt
- Rechnungen über sonstige Ausgaben z. B.
- Einrichtungs- und Anmietungskosten
- Reparaturen
- Bei Lebensgemeinschaften und Ehe werden Unterhaltszahlungen an Dritte bei der Berechnung der Mindestsicherung berücksichtigt. Diese sind zu belegen.