Welche Unterlagen brauche ich?

Nachweis des Einkommens

  • Lohnzettel
  • Bestätigungen über
    • Arbeitslosengeld
    • Krankengeld
    • Pension
    • Mietzinsbeihilfe
    • Unterhalt
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate

Nachweis der Ausgaben

  • Mietvertrag und Bestätigung der Miethöhe
  • Bestätigung über exekutierbaren Unterhalt
  • Rechnungen über sonstige Ausgaben z. B.
    • Einrichtungs- und Anmietungskosten
    • Reparaturen
  • Bei Lebensgemeinschaften und Ehe werden Unterhaltszahlungen an Dritte bei der Berechnung der Mindestsicherung berücksichtigt. Diese sind zu belegen.

Wenn Wohnsitz vorhanden

Behörde macht elektronische Abfrage.

Wenn wohnungslos

Auch ohne Meldeadresse haben Sie Anspruch auf Mindestsicherung

Wenn arbeitslos

Bestätigung, dass Sie bemüht sind, Arbeit zu finden, d. h. dass Sie als arbeitsuchend gemeldet sind (Terminkarte des AMS).

Wenn arbeitsunfähig

Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit (z. B. vom Amtsarzt)

Bei vorheriger Haft

  • Entlassungsschein
  • Unterlagen zum Haftentlassenengeld