Wenn Sie Mindestsicherung bezogen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zum Rückersatz dieser Leistungen verpflichtet werden.
Rückzahlung
Sie können zu einer Rückzahlung verpflichtet werden, wenn Sie zu einem hinreichenden Vermögen kommen (z. B. Erbschaft).
Vermögen, das Sie ausschließlich durch Erwerbsarbeit erlangt haben, darf nicht zur Rückzahlung herangezogen werden!
Sie sind auch dann zur Rückerstattung von Leistungen verpflichtet, wenn Sie bei der Antragstellung falsche Angaben hinsichtlich Ihres Einkommens oder Ihres Vermögens gemacht haben.
Achtung! Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus besitzen, kann es zu einer grundbücherlichen Sicherstellung durch die Behörde kommen, wenn Sie sechs Monate durchgehend oder innerhalb der vergangenen zwei Jahre mehrmals Mindestsicherung bezogen haben. Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle, wenn die Behörde eine solche Sicherstellung verlangt.
Bescheid und Fristen
Die Rückzahlung von Mindestsicherung kann die Behörde innerhalb von drei Jahren nach dem Kalenderjahr, in dem Mindestsicherung bezogen wurde, einfordern. Dafür ist ein Bescheid notwendig.
Auch gegen diesen Bescheid haben Sie die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen eine Beschwerde einzubringen.
Wenn Sie eine Aufforderung oder einen Bescheid zu einer Rückzahlung erhalten, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.