Nachweis des Einkommens
Nachweis der Ausgaben
Wenn Wohnsitz vorhanden
Wenn wohnungslos
Wenn arbeitslos
Wenn arbeitsunfähig
Bei vorheriger Haft
Behörde macht elektronische Abfrage.
Auch ohne Meldeadresse haben Sie Anspruch auf Mindestsicherung
Bestätigung, dass Sie bemüht sind, Arbeit zu finden, d. h. dass Sie als arbeitsuchend gemeldet sind (Vormerkbestätigung des AMS).
Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit (z. B. vom Amtsarzt)
Datenschutzerklärung | Kontakt/Impressum
Abgerufen am: