Anmietung


Übernahme Anmietungskosten (§ 14 TMSG):

Diese Leistung ist mit Rechtsanspruch versehen und beinhaltet die Übernahme der Kaution und der Gebühren zur Erstellung des Mietvertrags.
Übersteigt die Miete den Höchstsatz der jeweiligen ⇒ Wohnkostenverordnung (PDF), wird die Kaution nur anteilsmäßig übernommen.


Übernahme Kosten für Erstausstattung an Möbeln, Haushaltsgeräten und Hausrat (§ 14 TMSG):

Diese Leistung ist mit Rechtsanspruch versehen und beinhaltet die einmalige Übernahme von Möbeln (u.a. Bett, Kasten, Tisch, Stühle, Küche), Haushaltsgeräten (u.a. Herd, Kühlschrank, Waschmaschine) und Hausrat (u.a. Geschirr, Bettwäsche) bis zu bestimmten Obergrenzen. Die Obergrenzen finden sich ⇒ hier.


Zuschuss für Nachbeschaffung oder Reparatur von Möbeln und Haushaltsgeräten (§ 14a TMSG):

Diese Leistung ist ohne Rechtsanspruch versehen. Zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände können die Reparatur oder der Neukauf von Einrichtungsgegenständen oder Haushaltsgeräten finanziert werden. Allerdings maximal bis zu € 600,– pro Jahr und maximal alle drei Jahre pro Gerät/Einrichtungsgegenstand.
Als Obergrenzen gelten dieselben wie bei der Erstausstattung oben.