Rückstand / Nachzahlung Wohnung


Zuschuss Mietrückstände (§ 14a TMSG):

Diese Leistung ist ohne Rechtsanspruch versehen und beinhaltet bei drohender Delogierung die Übernahme von max. 5 Monatsmieten Rückstand. Eine neuerliche Unterstützung bedarf einer Nachhaltigkeitsprüfung.


Zuschuss Nachzahlungen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen (§ 14a TMSG):

Diese Leistung ist ohne Rechtsanspruch versehen und beinhaltet die Übernahme von offenen Betriebs- oder Heizkostenabrechnungen (maximal im Ausmaß von 5/12 der Jahresbetriebskostenabrechnung). Eine neuerliche Unterstützung bedarf einer Nachhaltigkeitsprüfung.


Zuschuss Nachzahlung von Stromkosten (§ 14a TMSG):

Diese Leistung ist ohne Rechtsanspruch versehen und beinhaltet die Übernahme von offenen Kosten der Jahresstromabrechnung (maximal im Ausmaß von 2/12 der Jahresstromabrechnung). Eine neuerliche Unterstützung bedarf einer Nachhaltigkeitsprüfung.


Zuschuss für die notwendigen Wartungskosten der Heizungsanlage (§ 14a TMSG):

Diese Leistung ist ohne Rechtsanspruch versehen und beinhaltet die Übernahme der verpflichtet vorgeschriebenen jährlichen Wartungskosten der Heizungsanlage (z.B. Gastherme), iHv € 300,– pro Anlassfall und höchstens einmal in drei Jahren.