Wie beantrage ich Mindestsicherung?
Zuständige Behörde
Mindestsicherung ist bei der jeweils zuständigen Behörde zu beantragen. Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft (in Innsbruck: Stadtmagistrat) des Bezirkes in dem der Hauptwohnsitz besteht. Wenn es keinen Hauptwohnsitz gibt (z.B. bei Wohnungslosigkeit), zählt der tatsächliche Aufenthaltsort in Tirol. Auch in der Wohnortgemeinde kann ein Antrag eingebracht werden, von wo er allerdings an die zuständige Behörde zur Bearbeitung weitergeleitet wird. Am schnellsten ist es, den ausgefüllten Antrag von der Wohnortgemeinde abstempeln zu lassen (in Innsbruck nicht nötig) und bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Behörden
BEZIRK |
BEZIRK IMST Bezirkshauptmannschaft – Sozialreferat Stadtplatz 1 6460 Imst Tel. 05412/ 6996 - 5219, 5220 od. 5225 E-Mail: bh.imst@tirol.gv.at |
STADT INNSBRUCK Amt für Soziales Ing.-Etzel-Straße 5 6020 Innsbruck Tel. 0512/5360 - 9128 E-Mail: post.sozialamt@innsbruck.gv.at |
BEZIRK INNSBRUCK-LAND Bezirkshauptmannschaft – Sozialreferat Gilmstraße 2 6020 Innsbruck Tel. 0512/ 5344 - 5016 E-Mail: bh.innsbruck@tirol.gv.at |
BEZIRK KITZBÜHEL Bezirkshauptmannschaft – Sozialreferat Josef-Herold-Straße 10 6370 Kitzbühel Tel. 05356/ 62 131 - 6482 E-Mail: bh.kitzbuehel@tirol.gv.at |
BEZIRK KUFSTEIN Bezirkshauptmannschaft – Mindestsicherung Boznerplatz 1-2 6330 Kufstein Tel. 05372/ 606 - 6054 E-Mail: bh.kufstein@tirol.gv.at |
BEZIRK LANDECK Bezirkshauptmannschaft – Sozialreferat Innstraße 5 6500 Landeck Tel. 05442/ 6996 - 5471 E-Mail: bh.la.mindestsicherung@tirol.gv.at |
BEZIRK LIENZ Bezirkshauptmannschaft – Referat Familie u. Soziales Dolomitenstraße 3 9900 Lienz Tel. 04852/ 6633 - 6602 E-Mail: bh.lienz@tirol.gv.at |
BEZIRK REUTTE Bezirkshauptmannschaft – Sozialreferat Obermarkt 7 6600 Reutte Tel. 05672/ 6996 - 5661 E-Mail: bh.reutte@tirol.gv.at |
BEZIRK SCHWAZ Bezirkshauptmannschaft – Sozialreferat Franz Josef Str. 25 6130 Schwaz Tel. 05242/ 6931 - 5826 od. 5829 E-Mail: bh.schwaz@tirol.gv.at |
AMT DER TIROLER LANDESREGIERUNG Abteilung Soziales Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck Tel. 0512/ 508 - 2592 E-Mail: soziales@tirol.gv.at |
ACHTUNG: Anträge nach § 14a TMSG (ohne Rechtsanspruch: bei nachzubeschaffenden/ zu reparierenden Einrichtungsgegenständen, Mietrückständen, Strom- bzw. Betriebskostenabrechnungen, Thermenwartungskosten, Selbstbehalten für notwendige Medikamentenkosten/ Heilbehelfe/ Heilbehandlungen – siehe auch ⇒ Leistungen) sind beim Tiroler Hilfswerk einzubringen. Die Kontaktdaten, die Richtlinien und das Antragsformular finden sich ⇒ hier.
Form des Antrags – Antragsformular
Ein Antrag kann grundsätzlich mündlich oder mit einem formlosen Schreiben eingebracht werden. Für eine rasche Bearbeitung empfiehlt sich aber das vorgegebene Formular Antrag Mindestsicherung ⇒ Link.
Das Antragsformular ist so vollständig wie möglich auszufüllen und mit Unterlagen zu belegen. Es empfiehlt sich, die Notlage ausführlich zu schildern und anzugeben was und für wen Mindestsicherung beantragt wird. Wenn der Platz im Formular nicht ausreicht, kann ein Schreiben ergänzt werden.
Notwendige Unterlagen
Hier ist eine Aufzählung der am häufigsten benötigten Unterlagen: |
Ausgefülltes Antragsformular |
Lichtbildausweis (z.B. Pass, Aufenthaltskarte, Personalausweis) |
Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt (wenn gegeben; z.B. Asylbescheid, Bescheinigung des rechtmäßigen Aufenthalts) |
Lückenloser Kontoauszug der letzten drei Monate mit aktuellem Kontostand |
Nachweis über das Wohnverhältnis (z.B. Mietvertrag, Vorschreibung Miete, Betriebskosten, Heizkosten, Mietanbot) |
Einkommensnachweise (z.B. Lohnzettel, AMS-Bezugsbestätigung, Pensionsbescheid, Bestätigung Krankengeld oder Kinderbetreuungsgeld, Nachweise über erhaltene Unterhaltsleistungen, Bewilligung Mietzins- oder Wohnbeihilfe, Bestätigung Grundversorgung…) |
Nachweis über zu tätigende Unterhaltszahlung |
Nachweis über Vermögenswerte (z.B. KFZ-Zulassung, Sparbuch, Bausparvertrag, Aktien, Bitcoins, Besitz) |
Nachweis über Bemühungen um Arbeit (z.B. AMS Betreuungsvereinbarung, AMS Termin, Bewerbungsnachweise) |
Nachweis über Arbeitsunfähigkeit (wenn gegeben; z.B. ärztliches Attest) |
Nachweis über Integrationsbemühungen (z.B. ÖIF-Terminkarte, Zeugnis Deutschkurs, Anmeldung Deutschkurs) |
Nachweis über offene (Ab-)Rechnungen (z.B. Mietrückstand, Betriebskostenabrechnung, Stromkostenabrechnung, medizinische Behandlungskosten,…) |
Kostenvoranschlag (z.B. von Möbeln und Einrichtungsgegenständen, Gasthermenwartung) |
ACHTUNG: Die Liste zählt die am häufigsten benötigten Unterlagen auf. Es sind nicht immer alle genannten Unterlagen notwendig. In manchen besonderen Fällen werden – je nach Situation – andere Dokumente benötigt.
Wahrheitspflicht/Anzeigepflicht
Die gemachten Angaben haben der Wahrheit zu entsprechen. Wenn wichtige Informationen verschwiegen werden oder falsche Angaben gemacht werden, kann das schwerwiegende Konsequenzen haben: Zu Unrecht bezogene Leistungen können zurückgefordert werden, Verwaltungsstrafen und/oder strafrechtliche Verfolgung drohen. Wesentliche Änderungen sind innerhalb von zwei Wochen der Behörde bekannt zu geben.
Mitwirkungspflicht
Wenn bei einem Antrag wichtige Informationen fehlen, kann die Behörde einen Verbesserungsauftrag verschicken. Mit dieser „Aufforderung zur Mitwirkung“ werden Unterlagen oder Informationen angefordert. Innerhalb einer vorgegebenen Frist ist der Aufforderung nachzukommen, sonst wird der Antrag abgelehnt (ACHTUNG! In solchen Fällen kann mit einer Beschwerde gegen den ablehnenden Bescheid der Aufforderung auch noch später nachgekommen werden – innerhalb der vier Wochen Beschwerdefrist nach Zustellung des Bescheides).
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung eines Antrags auf Mindestsicherung hat von der Behörde „ohne unnötigen Aufschub“ zu erfolgen. Spätestens aber drei Monate nach Antragstellung muss die Bearbeitung erledigt sein. Der Anspruch auf Mindestsicherung muss ab dem Tag der Einreichung des Antrags berechnet werden. Rückwirkend in die Vergangenheit kann keine Mindestsicherung gewährt werden (ausgenommen z.B. Mietrückstand, Betriebskostenabrechnung,…).
Es empfiehlt sich im Antrag die Ausstellung eines schriftlichen Bescheides zu verlangen.
Unterstützung beim Antrag
Einen Antrag auf Mindestsicherung zu stellen ist nicht immer einfach. Verschiedene Beratungsstellen in Tirol bieten dabei Unterstützung an.
⇒ Hier ist eine Auflistung von Stellen, wo auch zu Mindestsicherung beraten wird.