Was ist Mindestsicherung?
Die Mindestsicherung ist eine Sozialleistung für Menschen in Notlagen.
Sie kann beantragt werden, wenn zum Beispiel nicht ausreichend Geld für:
- Essen,
- Miete,
- Kaution,
- Möbel für die Wohnung oder
- Nachzahlungen (wie Betriebskostennachzahlungen, Stromnachzahlungen, Heizkostenabrechnungen, Mietrückstände) vorhanden ist.
Eine (unvollständige) Auflistung an Leistungen, für die Mindestsicherung beantragt werden kann, kann ⇒ hier abgerufen werden.
Rechtsgrundlage für die Mindestsicherung ist das Tiroler Mindestsicherungsgesetz (Abkürzung TMSG).
Das Gesetz kann ⇒ hier abgerufen werden:
Die Mindestsicherung ist kein fixer Betrag wie z.B. die Familienbeihilfe. Die Höhe der Mindestsicherung errechnet sich individuell an der jeweiligen Einkommenssituation der:des Antragssteller:in.
Zur Berechnung der Höhe der Mindestsicherung spielen das Einkommen, Vermögen und die Wohn- bzw. die Lebensverhältnisse einer Person eine wichtige Rolle.
Wie und ob sich ein Anspruch in der Mindestsicherung berechnet, wird unter den Rubriken Berechnung der Mindestsicherung und Anspruchsberechtigung erklärt.