Was ist Mindestsicherung?


Die Mindestsicherung ist eine Sozialleistung für Menschen in Notlagen.


Sie kann beantragt werden, wenn zum Beispiel nicht ausreichend Geld für:

  • Essen,
  • Miete,
  • Kaution,
  • Möbel für die Wohnung oder
  • Nachzahlungen (wie Betriebskostennachzahlungen, Stromnachzahlungen, Heizkostenabrechnungen, Mietrückstände) vorhanden ist.


Eine (unvollständige) Auflistung an Leistungen, für die Mindestsicherung beantragt werden kann, kann ⇒ hier abgerufen werden.


Rechtsgrundlage für die Mindestsicherung ist das Tiroler Mindestsicherungsgesetz (Abkürzung TMSG).


Das Gesetz kann ⇒ hier abgerufen werden:


Die Mindestsicherung ist kein fixer Betrag wie z.B. die Familienbeihilfe. Die Höhe der Mindestsicherung errechnet sich individuell an der jeweiligen Einkommenssituation der:des Antragssteller:in.


Zur Berechnung der Höhe der Mindestsicherung spielen das Einkommen, Vermögen und die Wohn- bzw. die Lebensverhältnisse einer Person eine wichtige Rolle.


Wie und ob sich ein Anspruch in der Mindestsicherung berechnet, wird unter den Rubriken Berechnung der Mindestsicherung und Anspruchsberechtigung erklärt.