Welche Leistungen gibt es in der Mindestsicherung?


Im Tiroler Mindestsicherungsgesetz gibt es Leistungen mit und ohne Rechtsanspruch.


Rechtsanspruch bedeutet, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen, die Leistung (hoheitlich) gewährt und ein schriftlicher Bescheid ausgestellt werden muss.


Ohne Rechtsanspruch bedeutet, dass die Leistung (privatrechtlich) gewährt werden kann, aber nicht muss, es wird auch kein Bescheid ausgestellt (auf Verlangen kann eine schriftliche Mitteilung ausgestellt werden).


Wichtig: Es handelt sich bei dieser Aufstellung um eine Auswahl geläufiger Mindestsicherungsleistungen.


Diese Auflistung spiegelt allerdings nicht alle möglichen Leistungen in der Mindestsicherung wieder.