Übernahme Bestattungskosten (§ 8 TMSG):
Diese Leistung ist mit Rechtsanspruch versehen und beinhaltet die Übernahme der Kosten für eine einfache (Urnen-)Bestattung (wenn nicht aus der Hinterlassenschaft oder durch Dritte finanziert).Einfaches Begräbnis bedeutet z.B. auch kein Grabstein.
Hinweis: Die Rechnung muss offen sein!