Bestattung


Übernahme Bestattungskosten (§ 8 TMSG):

Diese Leistung ist mit Rechtsanspruch versehen und beinhaltet die Übernahme der Kosten für eine einfache (Urnen-)Bestattung (wenn nicht aus der Hinterlassenschaft oder durch Dritte finanziert).
Einfaches Begräbnis bedeutet z.B. auch kein Grabstein.


Hinweis: Die Rechnung muss offen sein!