Was ist Mindestsicherung?


Die Mindestsicherung ist eine Sozialleistung für Menschen in Notlagen.


Sie kann beantragt werden, wenn zum Beispiel nicht ausreichend Geld für:

  • Essen,
  • Miete,
  • Kaution,
  • Möbel für die Wohnung oder
  • Nachzahlungen (wie Betriebskostennachzahlungen, Stromnachzahlungen, Heizkostenabrechnungen, Mietrückstände) vorhanden ist.


Eine (unvollständige) Auflistung an Leistungen, für die Mindestsicherung beantragt werden kann, kann hier abgerufen werden.


Rechtsgrundlage für die Mindestsicherung ist das Tiroler Mindestsicherungsgesetz (Abkürzung TMSG).


Das Gesetz kann hier abgerufen werden:


Die Mindestsicherung ist kein fixer Betrag wie z.B. die Familienbeihilfe. Die Höhe der Mindestsicherung errechnet sich individuell an der jeweiligen Einkommenssituation der:des Antragssteller:in.


Zur Berechnung der Höhe der Mindestsicherung spielen das Einkommen, Vermögen und die Wohn- bzw. die Lebensverhältnisse einer Person eine wichtige Rolle.


Wie und ob sich ein Anspruch in der Mindestsicherung berechnet, wird unter den Rubriken Berechnung der Mindestsicherung und Anspruchsberechtigung erklärt.