Wer hat Anspruch auf Mindestsicherung?


Wichtige Grundvoraussetzungen für den Anspruch auf Mindestsicherung sind:

  • Hauptwohnsitz oder tatsächlicher Aufenthalt in Tirol
  • es besteht oder droht eine Notlage im Sinne des TMSG (siehe auch „Berechnung der Mindestsicherung“)


Zusätzlich hängt der Anspruch auch mit der Staatsbürger:innenschaft bzw. mit der aufenthaltsrechtlichen Situation in Österreich zusammen. Dies sollte vor der Antragstellung geprüft werden.


Im Folgenden finden sich Informationen zur Anspruchsberechtigung, abhängig von der Staatsangehörigkeit der antragstellenden Person.

Österreichische Staatsbürger:innen und deren Familienangehörige* haben jedenfalls Anspruch auf Mindestsicherung.

Bürger:innen der EU, EWR oder Schweiz und deren Familienangehörige* haben Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen.
Mehr Infos finden sich ⇒ hier

Ob Menschen aus Ländern außerhalb EU/EWR/Schweiz Anspruch haben, hängt von ihrem Aufenthaltsstatus in Österreich ab. Mehr Infos finden sich ⇒ hier

* Familienangehörige gemäß TMSG sind:

Ehepartner:innen,

eingetragene Partner:innen,

eigene (Enkel-) Kinder bzw. die der eingetragenen oder Ehepartner:innen bis 21 sowie darüber hinaus wenn ihnen Unterhalt gewährt wird,

eigene (Groß-) Eltern bzw. die der eingetragenen oder Ehepartner:innen wenn ihnen Unterhalt gewährt wird.